KOPIEREN, SCANNEN, SPEICHERN, TEILEN: WAS GEHT IM SCHULALLTAG UND WAS NICHT?


Das Erstellen von Raubkopien von Musik und Filmen ist illegal, das wissen alle. Doch wie sieht es beim Vervielfältigen, Speichern und Weitergeben von Lerninhalten aus?

 

Lehrmittel, Arbeitsblätter und Aufgabensammlungen sowie Inhalte von Internetseiten und -plattformen sind geistige Schöpfungen und deshalb urheberrechtlich geschützt – das Vervielfältigen und Verbreiten ohne ausdrückliche Genehmigung ist verboten. Lehrpersonen allerdings sind privilegiert und dürfen Inhalte in gewissem Masse weiterverwenden.

 

Die Initianten von «Fair kopieren und nutzen» haben ein Merkblatt ausgearbeitet, das erlaubte und nicht erlaubte Anwendungsfälle einfach und übersichtlich aufzeigt. Fair kopieren und nutzen heisst: masshalten, Materialien nur im Schulkontext verbreiten, nie öffentlich ins Internet stellen und im Zweifelsfall beim Verlag nachfragen.

Danke, dass Sie uns beim Schutz des Copyrights unterstützen!

Die Regeln im Überblick



Gesetzlich erlaubt:

  • Zeitungs- und Zeitschriftenartikel oder einzelne, nicht zusammenhängende Buchkapitel für die eigene Klasse vervielfältigen
  • Ausschnitte zu eigenen Unterrichtsunterlagen zusammenstellen

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Ausschnitte via Internet teilen (inkl. Social Media)
  • Zusammenstellungen von Ausschnitten an andere Lehrpersonen verteilen

Gesetzlich erlaubt:

  • Erworbene Zeitungen, Zeitschriften und Bücher im Unterricht abgeben oder ausleihen
  • Texte in der Klasse vortragen lassen
  • Dateien und Plattformen so verwenden, wie es die Lizenzverträge vorsehen

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Werke, die im Handel erhältlich sind, vollständig oder fast vollständig kopieren, scannen, speichern oder via Internet teilen (inkl. Social Media)

Gesetzlich erlaubt:

  • Radio- oder TV-Aufnahmen in der Klasse abspielen
  • Sendungen in schulinternen Mediatheken mit Passwortschutz bereitstellen

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Sendungen ausserhalb der Klasse oder ausserhalb des Lehrplans verwenden (z.B. zur reinen Unterhaltung)
  • Sendungen via Internet teilen (inkl. Social Media)

Gesetzlich erlaubt:

  • Werkausschnitte zur internen Dokumentation auf einer Festplatte oder einem Server speichern
  • Gespeicherte Werkeausschnitte in der Klasse wiederverwenden

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Werkausschnitte für andere Lehrpersonen bereitstellen
  • Aus fremden Werken eigene Lehrmittel herstellen und verbreiten

Gesetzlich erlaubt:

  • Veröffentlichte Abbildungen und Fotos für die Klasse kopieren, scannen und speichern

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Bildwerke ausserhalb der Klasse oder ausserhalb des Lehrplans verwenden (z.B. zur reinen Unterhaltung)
  • Bildwerke via Internet teilen (inkl. Social Media)

Gesetzlich erlaubt:

  • Einzelne Lieder und Seiten aus Musikalien für die Klasse vervielfältigen
  • Musikstücke an kostenlosen internen Schulanlässen aufführen

Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt:

  • Ganze Notenhefte oder ‑bücher vervielfältigen
  • Musikstücke an Veranstaltungen aufführen, an denen Aussenstehende teilnehmen

Merkblatt


Links

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